Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Geltungsbereich:
Alle unsere Lieferungen an Unternehmer erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen. Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Käufer, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abänderungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen; sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir nicht noch einmal bei Vertragsabschluss widersprechen. Auch die Übersendung einer Auftragsbestätigung durch den Käufer gilt nicht als Anerkennung der Bedingungen des Käufers, ebenso wenig gilt die Nichtbestätigung als stillschweigende Anerkennung der Bedingungen des Käufers. Spätestens mit dem Empfang der Ware gelten unsere Bedingungen als angenommen.
2. Wichtige Vorbemerkung:
Diese Bedingungen sind Bestandteil unserer sämtlichen Angebote und Verträge über Lieferungen und Leistungen, auch in laufenden oder künftigen Geschäftsbedingungen. Abweichende Vereinbarungen, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen unserer Kunden sowie Nebenabreden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
3. Angebot:
Unsere Angebote sind bis zur Auftragsannahme durch den Vertragspartner freibleibend und unverbindlich. Dasselbe gilt auch für Angaben in Katalogen, Plänen und Prospekten. Druck-, Schreibund Rechenfehler verpflichten uns nicht. Technische Angaben wie z.B. Gewichts- und Maßangaben, sowie Leistungsangaben gelten nur, wenn im Angebot oder in der Auftragsbestätigung auf sie Bezug genommen wird.
4. Auftragserteilung:
Aufträge gelten von uns erst als angenommen wenn sie von uns auch schriftlich bestätigt sind. Mündliche und/oder telefonische Absprachen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung zur Rechtsgültigkeit. Dasselbe gilt für Änderungen in unseren Auftragsbestätigungen, die vom Geschäftspartner durchgeführt wurden, auch diese bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung zur Rechtsgültigkeit.
Unsere Auftragsbestätigungen müssen innerhalb von 3 Tagen ab Absendung an unseren Geschäftspartner rechtswirksam unterfertigt von ihm an uns retourniert werden. Der Auftrag gilt allerdings auch dann von unserem Geschäftspartner als angenommen, wenn von ihm keine firmenmäßig unterfertigte Auftragsbestätigung an uns retourniert wird. Hinweis: Von uns angegebene Lieferfristen sind abhängig vom Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Retournierung der Auftragsbestätigung (siehe Punkt 7 der AGB).
5. Behördliche Genehmigungen:
Der Kunde hat auf seine Kosten und seine Verantwortung die für die Lieferung bzw. Montage des Liefergegenstandes notwendigen behördlichen Genehmigungen, insbesondere die Baugenehmigung zu beschaffen. Wir sind ihm auf Anfrage gern bei der Beschaffung der Baugenehmigung oder sonstiger behördlicher Genehmigungen behilflich und stellen ihm auf Anforderung dazu notwendige Unterlagen auf seine Kosten zur Verfügung.
6. Stornierung des Auftrages:
Bereits von uns bestätigte Aufträge können nur mit unserer schriftlichen Zustimmung storniert werden. Im Falle einer von uns schriftlich bestätigten Stornierung ist die Höhe der vom Geschäftspartner zu bezahlenden verschuldensunabhängigen Stornokosten (Pönale) abhängig vom Abwicklungsfortschritt der bestellten Produkte bzw. Leistungen, diese belaufen sich jedoch auf mindestens 10% der Auftragssumme. Kundenspezifische bzw. auftragsbezogene Produktionen und Werk sowie Werklieferungsverträge können ab der zweiten Woche nach Auftragsannahme von unserer Seite (Übermittlung einer Auftragsbestätigung durch uns), nur mehr gegen eine verschuldensunabhängige Aufwandsentschädigung (Pönale) in der Höhe des kompletten Auftragswertes storniert bzw. gestoppt werden.
Änderungen betreffend Konstruktion und Ausführung der bestellten Ware bzw. Vertragsleistung berechtigen den Käufer bzw. Auftraggeber nicht zum Vertragsrücktritt.
7. Preisstellung:
Die von uns für Kaufgegenstände angegebenen Preise gelten, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, ab Werk, unverladen, unversichert, exkl. MwSt. und unverzollt. Die Preisbindung in den von uns gelegten Angeboten beträgt, wenn nicht anders angegeben, 30 Tage vom Zeitpunkt der Übermittlung des Angebotes. Für Ersatzteile und Nachbestellungen gelten die Preise immer ab Werk zuzüglich Transportkosten.
8. Transporte und Lieferung:
Der Erfüllungsort bei den von uns geschlossenen Rechtsgeschäften ist unsere Niederlassung oder der anderweitig gelegene Absenderort. Wünscht ein Kunde die Lieferung oder die Versendung des Vertragsgegenstandes an einen anderen Bestimmungsort, so erfolgt diese Lieferung oder Versendung auf die Gefahr und die Kosten des Kunden. Transporte erfolgen somit auf Gefahr des Bestellers, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Transportversicherungen werden nur über ausdrücklichen und schriftlichen Auftrag des Bestellers und für Rechnung des Bestellers gedeckt. Ist die Lieferung mit Zustellung vereinbart, verstehen sich die Preise ohne Abladen und ohne Vertragen. Etwaige Beschädigungen oder Verluste sind vom Empfänger sofort bei Übernahme der Lieferung unter Geltendmachung der Ansprüche beim jeweiligen Spediteur schriftlich fest zu halten. Angaben über Lieferzeiten gelten, wenn nichts anderes von uns schriftlich vereinbart wurde, als annähernd und unverbindlich. Die Lieferfrist beginnt mit dem Eingang der retournierten Auftragsbestätigung, nach Klärung aller technischen und kaufmännischen Einzelheiten bei uns. Höhere Gewalt oder andere Ereignisse, die ohne unser Verschulden den Ablauf der Fertigung und Lieferung behindern und verzögern, berechtigen uns die Lieferfrist zu verlängern. Von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldete Lieferverzögerungen berechtigen den Besteller nicht, vom Auftrag zurück zu treten oder Schadensersatzansprüche zu stellen. Vereinbarungen, die Pönaleforderungen des Geschäftspartners begründen könnten, bedürfen einer schriftlichen Bestätigung von unserer Seite in der Auftragsbestätigung, um gültig zu sein.
9. Zahlungsbedingungen:
Die Zahlungen sind entsprechend der vereinbarten Zahlungsbedingungen zu leisten. Für den Fall des Zahlungsverzuges des Geschäftspartners, ist er verpflichtet, 14% Verzugszinsen (jährlich) aus dem zu seinen Lasten noch offenen Betrag samt allfälligen angemessenen Mahnspesen zu leisten. Der Käufer oder Besteller ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen zurückzuhalten. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der entsprechende Rechnungsbetrag vollständig bei uns eingelangt ist. Werden die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten, oder werden uns nach dem Vertragsabschluss Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers mindern, so sind wir berechtigt, die Lieferungen zu sistieren, bis der Besteller seine Verpflichtungen erfüllt hat oder ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu fordern. Diese Schadensersatzforderungen unterliegen nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht und können entgangenen Gewinn sowie die Rückerstattung für bereits entstandene Spesen enthalten. Bei noch ausstehenden Lieferungen können wir in den genannten Fällen auch Sicherheiten wie z.B. eine Bankgarantie einer inländischen Bank verlangen, ohne vom Vertrag zurückzutreten.
10. Gewährleistung und Haftung:
Wir stehen ein für einwandfreie Herstellung der von uns gelieferten Ware.
Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Partner oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein, wie für die Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommenen Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Kunden oder Dritter.
Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der gelieferten Waren nur unerheblich mindern. Für sonstige Mängel und das Fehlen zugesicherter Eigenschaften an von uns verkauften Gegenständen, die uns unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich vom Kunden angezeigt werden und nachweisbar auf von uns zu vertretende Material- oder Konstruktionsfehler oder sonstige fehlerhafte Leistungen zurückzuführen sind, leisten wir ausschließlich in der Weise Gewähr, dass wir nach unserer Wahl nachbessern oder mangelfrei Gegenstände oder Ersatzteile nachliefern. Kommen wir diesen Verpflichtungen nicht oder nicht vertragsgemäß innerhalb einer angemessenen Zeit nach, so kann der Kunde uns schriftlich eine letzte Frist setzen, innerhalb der wir unseren Verpflichtungen nachzukommen haben. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist kann der Partner Minderung des Preises verlangen, vom Vertrag zurücktreten oder die notwendige Nachbesserung selbst oder von einem Dritten auf unsere Kosten und Gefahr vornehmen lassen.
Diese Rechte stehen dem Kunden nur dann zu, wenn die Ersatzlieferung oder Nachbesserung im Einzelfall nicht möglich ist, trotz schriftlicher Aufforderung des Kunden unter angemessener Fristsetzung schuldhaft unterbleibt oder wenn die Nachbesserung wiederholt fehlgeschlagen ist. Wurde die Nachbesserung erfolgreich von dem Kunden oder einem Dritten durchgeführt, so sind alle Ansprüche des Partners mit Erstattung der ihm entstandenen angemessenen Kosten abgegolten.
Eine Kostenerstattung ist ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die Ware nach unserer Lieferung an einen anderen Ort verbracht worden ist, es sei denn, dies entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware. In Bezug auf andere Ansprüche des Kunden wegen etwaiger Mängel oder wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften, insbesondere auch wegen Folgeschäden.
Sachmängelansprüche verjähren in zwölf Monaten. Offene Mängel hat der Kunde unverzüglich nach Eingang der Ware am Bestimmungsort schriftlich zu rügen. Zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung sind wir nur nach Zahlung eines unter Berücksichtigung des Mangels angemessenen Teils der fälligen Zahlungen durch den Kunden verpflichtet. Unsere Gewährleistungspflicht entfällt, wenn die gelieferten Gegenstände oder erbrachten Leistungen verändert, unsachgemäß behandelt oder unsachgemäß be- oder verarbeitet werden. Zur sachgemäßen Behandlung gehört auch die – vom Kunden nachzuweisende – Einhaltung unserer Einbau-, Bedienungs- und Wartungsvorschriften.
11. Schadenersatzansprüche:
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind sonstige und weitergehende Ansprüche des Kunden gegen uns ausgeschlossen.Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verzug, aus Unmöglichkeit der Leistung, aus schuldhafter Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind. Vor allem haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Partners. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn wir den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht oder wenn wir wesentliche Vertragspflichten verletzt haben. Wurde eine wesentliche Vertragspflicht durch uns verletzt, haften wir nur für den vertragstypischen vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Eine darüber hinaus gehende Haftung schließen wir aus. Etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund des Produkthaftungsgesetz oder wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleiben unberührt. Die Haftungsbeschränkung gilt auch nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit wenn, und soweit die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Kunden gegen Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, abzusichern. Falls wir im Einzelfall eine Eigenschaft zugesichert haben, haften wir für Mangelfolgeschäden nur dann, falls auch dieses ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist.
12. Datenschutz:
Der Kunde ist damit einverstanden, dass wir die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderlichen Daten des Kunden und der einzelnen Verträge über EDV speichern und für eigene Zwecke verwenden.
13. Eigentumsvorbehalt:
Bei Kaufgeschäften behalten wir uns das Eigentum am Kaufgegenstand bis zum Eingang des gesamten Kaufpreises bei uns vor. Die Ware bleibt daher bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Jede Veräußerung, Vermietung, Verpfändung oder sonstige Überlassung der Ware vor vollständiger Bezahlung ist unter allen Umständen unzulässig; falls dennoch unzulässiger Weise vor vollständiger Bezahlung eine Veräußerung, Vermietung, Verpfändung oder sonstige Überlassung der Ware durch den Vertragspartner erfolgt, so gilt gleichzeitig der diesbezügliche Erlös bzw. die Forderung hierauf bis zur Höhe des Kaufpreises aus dem Vorbehaltskauf als an uns abgetreten.
14. Gerichtsstand:
Gerichtsstand für alle sich aus den mit uns geschlossenen Verträgen ergebenden Streitigkeiten ist ausschließlich Ried im Innkreis. Für alle solche Streitigkeiten wird daher ausdrücklich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Ried im Innkreis vereinbart.
Alle von uns abgeschlossenen Verträge, insbesondere Kaufverträge, unterliegen ausschließlich österreichischem Recht.
Mit der Unterschrift wird bestätigt, dass die AGBs gelesen, verstanden und akzeptiert werden:
Datum: _______________________________________________
Name:________________________________________________
Unterschrift: __________________________________________
Stempel:______________________________________________